Bildungsurlaub Bremen
Zuständig für den Bildungsurlaub in Bremen ist der Senator für Bildung und Wissenschaft, Referatsgruppe Weiterbildung und ausserschulische Berufsbildung in Bremen. Wenn der Sprachkurs an der gewünschten Sprachschule nicht in Bremen sondern in einem anderen Bundesland anerkannt ist, lohnt es sich oft beim Bremer Senat nachzufragen. Viele der Landesministerien für Bildung akzeptieren die Anerkennung eines anderen Bundeslandes.
Sie haben jedes Jahr Anspruch auf 5 Arbeitstage Freistellung und können zwei aufeinander folgende Kalenderjahre zu zehn Arbeitstagen zusammenlegen. Der Bildungsurlaub muss rechtzeitig angemeldet werden. Der in Bremen als Bildungsurlaub genehmigte Sprachkurs muss wöchentlich mindestens 30 Stunden Unterricht (à 45 Minuten) beinhalten. Kleine Betriebe können die Freistellung ihres Arbeitnehmers ablehnen. Denken Sie daran: Sie haben den gesetzlichen Anspruch, aber es kann in gewissen Konstellationen sinnvoll sein auf dieses Recht zu verzichten. Das kann sowohl Ihr Verhältnis zu den Vorgesetzten als auch zu den Kollegen betreffen.
Zuständige Behörde für Bildungsurlaub in Bremen:
Senator für Bildung, Wissenschaft
Referatsgruppe Weiterbildung und
Außerschulische Berufsbildung
Herdentorsteinweg 7
28195 Bremen
Tel.: 0421 3616785
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