Bildungsurlaub Hamburg
Zuständig für den Bildungsurlaub in Hamburg ist die Behörde für Bildung und Sport, Landeszentrale für politische Bildung, Bildungsurlaub in Hamburg. Wenn der Sprachkurs an der gewünschten Sprachschule nicht in Hamburg sondern in einem anderen Bundesland anerkannt ist, lohnt es sich oft bei der Behörde für Bildung und Sport nachzufragen. Viele der Landesministerien für Bildung akzeptieren die Anerkennung eines anderen Bundeslandes.
Sie haben jedes Jahr Anspruch auf 5 Arbeitstage Freistellung und können zwei aufeinander folgende Kalenderjahre zu zehn Arbeitstagen zusammenlegen. Der Bildungsurlaub muss rechtzeitig angemeldet werden. Der in Hamburg als Bildungsurlaub genehmigte Sprachkurs muss wöchentlich mindestens 30 Stunden Unterricht (à 45 Minuten) beinhalten. Kleine Betriebe können die Freistellung ihres Arbeitnehmers ablehnen. Denken Sie daran: Sie haben den gesetzlichen Anspruch, aber es kann in gewissen Konstellationen sinnvoll sein auf dieses Recht zu verzichten. Das kann sowohl Ihr Verhältnis zu den Vorgesetzten als auch zu den Kollegen betreffen.
Zuständige Behörde für Bildungsurlaub in Hamburg:
Behörde für Bildung und Sport
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg
Tel. 040 428234825
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