Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig für den Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern in Rostock. Wenn der Sprachkurs an der gewünschten Sprachschule nicht in Mecklenburg-Vorpommern sondern in einem anderen Bundesland anerkannt ist, lohnt es sich oft beim Landesversorgungsamt nachzufragen. Viele der Landesministerien für Bildung akzeptieren die Anerkennung eines anderen Bundeslandes.
Sie haben jedes Jahr Anspruch auf 5 Arbeitstage Freistellung und können zwei aufeinander folgende Kalenderjahre zu zehn Arbeitstagen zusammenlegen. Der Bildungsurlaub muss rechtzeitig angemeldet werden. Der in Mecklenburg-Vorpommern als Bildungsurlaub genehmigte Sprachkurs muss wöchentlich mindestens 30 Stunden Unterricht (à 60 Minuten) beinhalten. Kleine Betriebe können die Freistellung ihres Arbeitnehmers ablehnen. Denken Sie daran: Sie haben den gesetzlichen Anspruch, aber es kann in gewissen Konstellationen sinnvoll sein auf dieses Recht zu verzichten. Das kann sowohl Ihr Verhältnis zu den Vorgesetzten als auch zu den Kollegen betreffen.
Zuständige Behörde für Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Tel. 03811222994
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