Bildungsurlaub Niedersachsen
Zuständig für den Bildungsurlaub in Niedersachsen ist der Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e.V. in Hannover. Wenn der Sprachkurs an der gewünschten Sprachschule nicht in Niedersachsen sondern in einem anderen Bundesland anerkannt ist, lohnt es sich oft beim Niedersächsischen Bund nachzufragen. Viele der Landesministerien für Bildung akzeptieren die Anerkennung eines anderen Bundeslandes.
Sie haben jedes Jahr Anspruch auf 5 Arbeitstage Freistellung und können zwei aufeinander folgende Kalenderjahre zu zehn Arbeitstagen zusammenlegen. Der Bildungsurlaub muss rechtzeitig angemeldet werden. Der in Niedersachsen als Bildungsurlaub genehmigte Sprachkurs muss wöchentlich mindestens 30 Stunden Unterricht (à 60 Minuten) beinhalten. Kleine Betriebe können die Freistellung ihres Arbeitnehmers ablehnen. Denken Sie daran: Sie haben den gesetzlichen Anspruch, aber es kann in gewissen Konstellationen sinnvoll sein auf dieses Recht zu verzichten. Das kann sowohl Ihr Verhältnis zu den Vorgesetzten als auch zu den Kollegen betreffen.
Zuständige Behörde für Bildungsurlaub in Niedersachsen:
Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e.V.
Bödekerstraße 18
30161 Hannover
Tel. 0511 30033010
Nobody's perfect. Sollte etwas mit der URL, der Adresse oder Telefonnummer der zuständigen Behörde nicht stimmen, bitten wir um eine kurze Nachricht; wir werden es so schnell wie möglich aktualisieren.