Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen fördert Bildungsurlaub, erkennt aber grundsätzlich keine Sprachkurse im Ausland an. Alternativ haben Sie die Möglichkeit an einer neutralen Beratungsstelle in NRW einen Bildungsscheck von maximal € 500 zu beantragen, der Ihnen 50% der Kosten des Sprachkurses im Ausland erstattet. Berechtigt sind Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern, Selbständige in der Gründungsphase (5 Jahre), Eltern im Erziehungsurlaub etc. Das Angebot richtet sich an deutlich mehr Zielgruppen. Die Höhe des Einkommens und andere Faktoren sind zu beachten. Eine Freistellung von Seiten des Betriebes, also zusätzliche freie Tage, erfolgt nicht. Die Beratungsstellen sind oft an Volkshochschulen, Handwerkskammern, Vereinen oder an irgendwelchen Instituten. Sie sollten sich rechtzeitig um einen Termin kümmern, denn der Bildungsscheck muss zusammen mit der Buchung an der Sprachschule eingereicht werden. Die Sprachkurse müssen nicht explizit als Bildungsurlaub anerkannt sein.
Zuständige Behörde für Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen:
Bildungsscheck NRW
Tel. 0180 310018 (kostet ein wenig)
ServiceCenter der Landesregierung NRW
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