Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz
Zuständig für den Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, Referat 1547 in Mainz. Wenn der Sprachkurs an der gewünschten Sprachschule nicht in Rheinland-Pfalz sondern in einem anderen Bundesland anerkannt ist, lohnt es sich oft bei Ihrem Ministerium nachzufragen. Viele der Landesministerien für Bildung akzeptieren die Anerkennung eines anderen Bundeslandes.
Sie haben jedes Jahr Anspruch auf 5 Arbeitstage Freistellung und können zwei aufeinander folgende Kalenderjahre zu zehn Arbeitstagen zusammenlegen. Der Bildungsurlaub muss rechtzeitig angemeldet werden. Der in Rheinland-Pfalz als Bildungsurlaub genehmigte Sprachkurs muss wöchentlich mindestens 30 Stunden Unterricht (à 45 Minuten) beinhalten. Kleine Betriebe können die Freistellung ihres Arbeitnehmers ablehnen. Denken Sie daran: Sie haben den gesetzlichen Anspruch, aber es kann in gewissen Konstellationen sinnvoll sein auf dieses Recht zu verzichten. Das kann sowohl Ihr Verhältnis zu den Vorgesetzten als auch zu den Kollegen betreffen.
Zuständige Behörde für Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Referat 1547
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Tel. 06131 160
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