Bildungsurlaub Saarland
Zuständig für den Bildungsurlaub im Saarland ist das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat G 1 in Saarbrücken. Wenn der Sprachkurs an der gewünschten Sprachschule nicht in Saarland sondern in einem anderen Bundesland anerkannt ist, lohnt es sich oft bei Ihrem Ministerium nachzufragen. Viele der Landesministerien für Bildung akzeptieren die Anerkennung eines anderen Bundeslandes.
Sie haben jedes Jahr Anspruch auf 5 Arbeitstage Freistellung und können zwei aufeinander folgende Kalenderjahre zu zehn Arbeitstagen zusammenlegen. Der Bildungsurlaub muss rechtzeitig angemeldet werden. Der im Saarland als Bildungsurlaub genehmigte Sprachkurs muss wöchentlich mindestens 30 Stunden Unterricht (à 45 Minuten) beinhalten. Kleine Betriebe können die Freistellung ihres Arbeitnehmers ablehnen. Denken Sie daran: Sie haben den gesetzlichen Anspruch, aber es kann in gewissen Konstellationen sinnvoll sein auf dieses Recht zu verzichten. Das kann sowohl Ihr Verhältnis zu den Vorgesetzten als auch zu den Kollegen betreffen.
Zuständige Behörde für Bildungsurlaub im Saarland:
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Referat G 1
Hohenzollernstrasse 60
66117 Saarbrücken
0681 5014696
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