Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt
Zuständig für den Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt ist das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Erwachsenenbildung/Weiterbildung in Magdeburg. Wenn der Sprachkurs an der gewünschten Sprachschule nicht in Sachsen-Anhalt sondern in einem anderen Bundesland anerkannt ist, lohnt es sich oft bei Ihrem Ministerium nachzufragen. Viele der Landesministerien für Bildung akzeptieren die Anerkennung eines anderen Bundeslandes.
Sie haben jedes Jahr Anspruch auf 5 Arbeitstage Freistellung und können zwei aufeinander folgende Kalenderjahre zu zehn Arbeitstagen zusammenlegen. Der Bildungsurlaub muss rechtzeitig angemeldet werden. Der in Sachsen-Anhalt als Bildungsurlaub genehmigte Sprachkurs muss wöchentlich mindestens 30 Stunden Unterricht (à 45 Minuten) beinhalten. Kleine Betriebe können die Freistellung ihres Arbeitnehmers ablehnen. Denken Sie daran: Sie haben den gesetzlichen Anspruch, aber es kann in gewissen Konstellationen sinnvoll sein auf dieses Recht zu verzichten. Das kann sowohl Ihr Verhältnis zu den Vorgesetzten als auch zu den Kollegen betreffen.
Zuständige Behörde für Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt:
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Erwachsenenbildung/Weiterbildung
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Tel.: 0391 5673832
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