Bildungsurlaub Schleswig-Holstein
Zuständig für den Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Referat VII 61 in Kiel. Wenn der Sprachkurs an der gewünschten Sprachschule nicht in Schleswig-Holstein sondern in einem anderen Bundesland anerkannt ist, lohnt es sich oft bei Ihrem Ministerium nachzufragen. Viele der Landesministerien für Bildung akzeptieren die Anerkennung eines anderen Bundeslandes.
Sie haben jedes Jahr Anspruch auf 5 Arbeitstage Freistellung und können zwei aufeinander folgende Kalenderjahre zu zehn Arbeitstagen zusammenlegen. Der Bildungsurlaub muss rechtzeitig angemeldet werden. Der in Schleswig-Holstein als Bildungsurlaub genehmigte Sprachkurs muss wöchentlich mindestens 30 Stunden Unterricht (à 45 Minuten) beinhalten. Kleine Betriebe können die Freistellung ihres Arbeitnehmers ablehnen. Denken Sie daran: Sie haben den gesetzlichen Anspruch, aber es kann in gewissen Konstellationen sinnvoll sein auf dieses Recht zu verzichten. Das kann sowohl Ihr Verhältnis zu den Vorgesetzten als auch zu den Kollegen betreffen.
Zuständige Behörde für Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein:
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Referat VII 61
Düsternbrooker Weg 92,
24105 Kiel
Tel. 0431 9884820
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